Sterbegeldversicherung

RTEmagicC_0048Neues Angebot in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.

Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Aufnahme bis zum 80.Lebensjahr, Auszahlung bereits nach 19 Monaten. Jetzt auch bei uns.

Diese Versicherung ist wohlgemerkt keine Vermögensanlage, sondern dient ausschließlich der Bestattungsvorsorge. Siebirgt aber so viele Vorteile bei günstigen monatlichen Raten, dass wir sie gerne unseren Kunden ans Herz legen wollen.

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung

Warum ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Lösung?
Da das Sterbegeld seit 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.
Das Kuratorium bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung oder eine Versicherung als Bestattungsvorsorge-Paket mit folgenden Vorteilen an:
• keine Gesundheitsprüfung
• Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
• günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
• bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz
• Voller Versicherungsschutz bei Suizid nach drei Jahren
• bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:
01. – 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
07. – 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme
13. – 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme
16. – 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme
• nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung
• begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr,
• Versicherungssummen variabel von EUR 2.500,- bis EUR 12.500,-
Zusatzleistungen bei Treuhandverträgen und Sterbegeldversicherungen
 
1. Günstige Tarife
Durch einen Gruppenversicherungsvertrag werden günstige Konditionen beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung gewährt. Die Gruppenversicherung besteht mit einem kompetenten und renommierten Partner, der Nürnberger Versicherung.
2. Vorsorge-Card
Über die Mitgliedschaft im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. erhalten die Vorsorgekunden, die eine Sterbegeldversicherung abschließen, eine Vorsorgekarte. Im Beratungsgespräch sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Vorsorgekarte wie eine Scheckkarte mitgeführt werden sollte, damit im Todesfall der zuständige Bestatter bzw. das Kuratorium informiert werden kann.
3. Notfall-Service
Das Kuratorium arbeitet mit einem Assistance-Center zusammen, so dass, wenn der Todesfall im Ausland eintreten sollte, die zuständigen Stellen umgehend informiert werden und Hilfe bei der Überführung geleistet wird. Dieser Notfall-Service ist 24 Stunden täglich erreichbar.
4. Kostenlose Überführung
Durch die Mitgliedschaft im Kuratorium besteht eine weltweite Auslandsrückholgarantie bis zu maximal 5.200 € im europäischen Ausland und bis zu 10.300 € im außereuropäischen Ausland. Für die im Rahmen einer Auslandsüberführung entstandenen Kosten werden pauschal 105 € (ohne Nachweis) erstattet.
5. Solidargemeinschaft
Da bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, ein sofortiger Versicherungsschutz besteht, bilden die Vorsorgenden durch ihre Mitgliedschaft im Kuratorium eine Solidargemeinschaft.
6. Unterstützung der Förderung der deutschen Bestattungskultur
Durch die Mitgliedschaft im Kuratorium werden gemeinnützige Zwecke im Bereich der Bestattungskultur ermöglicht. Gerade in Zeiten, in denen das Sterbegeld gestrichen wird und die Tendenz zur anonymen Beisetzung zunimmt, muss der Mentalität einer Entsorgungsgesellschaft entgegengewirkt werden. Dem Kuratorium ist es ein Anliegen, nicht nur das Berufsethos der Branche zu stärken und die qualitativ hochwertige und verantwortliche Dienstleistung der Bestatter zu unterstützen, sondern auch die Menschenwürde Verstorbener zu wahren.
7. Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle wurde 1999 gegründet. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, der Bevölkerung die Möglichkeit einzuräumen, auftretende Beschwerden oder Reklamationen außergerichtlich durch Sachverständige klären zu lassen.
Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin und Justiziarin Antje Bisping
Tel.: 0211 16 00 8-40
Fax: 0211 16 00 8-60
8. Kostenfreie juristische Erstberatung
Seit Oktober 2006 bieten wir den Mitgliedern des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zusätzlich eine kostenlose Rechtsberatung rund um das Thema Bestattungsvorsorge für die Rechtsgebiete Sozialrecht und Sterbefall, Bestattungsrecht, Erbrecht und Testamentsvollstreckung an.
Unter der Telefonnummer 0180 5 872837 (0180 5 TRAUER) können die Vorsorgenden montags bis donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr für nur 0,14 € Verbindungsgebühr pro Minute eine anwaltliche Erstberatung für maximal 15 Minuten in Anspruch nehmen. (Mobilfunkgebühren abweichend – ab 01.03.2010 höchstens 0,42 €).
Hierfür steht den Anrufern ein Netzwerk von kompetenten Rechtsanwälten zur Verfügung. Alle Mitglieder im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. sind berechtigt, diesen Service zu nutzen. Dies sind diejenigen Vorsorgekunden, die über ihren Bestatter eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungspaket bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen oder eine Einlage bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG geleistet haben.
Zur Prüfung der Berechtigung werden vom Anrufer Name, Anschrift sowie die Nummer des Versicherungs- bzw. Treuhandvertrages aufgenommen.
Gegenstand der Garantie
Als garantiert gilt die Rückerstattung der nachgewiesenen Kosten der Überführung von sterblichen Überresten aus dem Ausland auf dem direkten Weg zum ersten Bestimmungsort in die Bundesrepublik Deutschland per Kraft- oder Luftfahrzeug. Ein Anspruch aus diesem Vertrag besteht nicht, soweit andere Versicherungsverträge bestehen (z.B. wenn bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde). Die Garantie übernimmt das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. für Vorsorgekunden, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Erfasster Personenkreis
Die Garantie gilt für alle Mitglieder des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
Geltungsbereich
Die Garantie gilt weltweit.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind die Kosten der Überführung aufgrund eines Todesfalles der unmittelbar oder mittelbar durch die aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht wurde; der durch innere Unruhen verursacht wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; der von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde (Suizid).
Ersatzleistungen
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. leistet im Schadensfall die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal:
5.200,– € für im europäischen Ausland verstorbene Personen
10.300,– € für im außereuropäischen Ausland verstorbene Person
Soweit es gesetzliche Bestimmungen am Sterbeort der versicherten Person oder Bestimmungen des überführenden Luftfahrtunternehmens vorschreiben, sind im Rahmen der genannten Garantiesummen die Kosten eines Überführungssarges inbegriffen. Die Höchstersatzleistung für den Überführungssarg je Sterbefall beträgt hierfür anteilig:
1.100,– € für im Ausland verstorbene Personen
Schadensregulierung
• Zur Regulierung des Schadens werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
• Amtlicher Nachweis über Todeszeitpunkt und Todesort
• Bestätigung der Todesart durch einen Arzt oder die Polizeibehörde
• Mitgliederbescheinigung des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
• Schriftwechsel/Telefaxe in Kopie mit dem Bestatter im Ausland
• Originalrechnung der Fluglinie oder der Überführungsfirma
• Ihre Bankverbindung
• Für die Ihnen entstandenen Kosten werden 105,– € pauschal ersetzt (ohne Nachweis).
Bitte regeln Sie die Schadensmeldung über Ihren Bestatter.